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Die Vollmacht vor und nach dem Erbfall (Trimborn von Landenberg, Dieter)
Die Vollmacht vor und nach dem Erbfall , Wenn in teils fragwürdiger, teils krimineller Weise über das Vermögen eines hilflosen Menschen verfügt wird, muss der Anwalt das Vertreterhandeln überprüfen. Anders als zahlreiche Veröffentlichungen zur Vorsorgevollmacht widmet sich dieses Buch vorrangig den Rettungsmaßnahmen, die im Zusammenhang mit bereits bestehenden Vollmachten zu ergreifen sind. Zudem werden Instrumente zur Prävention vorgestellt und diskutiert. Der Aufbau der Kapitel orientiert sich an der jeweils für die anwaltliche Praxis typischen Mandatssituation. Eine große Rolle spielt zunächst die Überprüfung von vermögensrechtlichen Verfügungen im Zusammenhang mit erteilten Vollmachten. Deren Umfang ist umfassend zu ermitteln. Sodann wird regelmäßig der Widerruf die erste Sicherheitsmaßnahme sein. Besonderes Augenmerk wurde auf die systematische Informationsbeschaffung und die Klärung des Innenverhältnisses gelegt, ohne die eine Rückabwicklung unberechtigter Verfügungen nicht möglich ist. Dieses Buch hilft, Licht in das oft undurchsichtige Verhältnis zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigten zu bringen. Neben der Analyse der immer reichhaltigeren Rechtsprechung und Literatur zum Thema wird großer Wert auf die tatsächlichen Aspekte der Anspruchsrealisierung und -abwehr gelegt. In der Neuauflage ist auch das seit dem 1.1.2023 geänderte Betreuungsrecht berücksichtigt, das insbesondere im Bereich der Kontrollbetreuung bei vermutetem Missbrauch von Vorsorgevollmachten neue Handlungsmöglichkeiten eröffnet. , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Auflage: 4. Auflage, Erscheinungsjahr: 20230707, Produktform: Kartoniert, Autoren: Trimborn von Landenberg, Dieter, Auflage: 23004, Auflage/Ausgabe: 4. Auflage, Keyword: Widerruf von ; Betreuung; Betreuungsrecht; Informationsbeschaffung; Mandat; Rechtsanwalt; Rettungsmaßnahmen; Rückabwicklung; Sicherungsmaßnahmen; Umfang; Vorsorgevollmacht; Widerruf; unberechtigte Verfügungen; vermögensrechtliche Verfügungen, Fachschema: Betreuungsrecht~Erbrecht~Privatrecht~Zivilgesetz~Zivilrecht, Fachkategorie: Zivilrecht, Privatrecht, allgemein, Region: Deutschland, Warengruppe: HC/Privatrecht/BGB, Fachkategorie: Erbrecht, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Seitenanzahl: xvii, Seitenanzahl: 187, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: zerb verlag, Verlag: zerb verlag, Länge: 208, Breite: 145, Höhe: 12, Gewicht: 276, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Relevanz: 0016, Tendenz: +1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 1424066
Preis: 49.00 € | Versand*: 0 € -
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Paar konische Stützen für Gabeln Ermöglicht das Anheben des Motorrads von der Unterseite der Ärmel | Artikel: Bihr Stütze nur vorderer Ständer Home Track verjüngt sich
Preis: 11.76 € | Versand*: 2.99 € -
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Edelstahl Milchaufschäumer Elektrisch mit Ständer Dieser Milchaufschäumer eignet sich perfekt für die Zubereitung von Latte Macchiato und Cappuccino. Der Stab quirlt dank des kraftvollen Motors und der verwendeten Spirale blitzschnell tolle Ergebnisse. Der Milchaufschäumer ist besonders handlich und fügt sich durch sein schlichtes und zeitloses Design optimal in Ihre Küche ein. Ideal für die Zubereitung von Latte Macchiato und Cappuccino Mit praktischem Ständer Leistungsstarker Motor 13.000 U/Minute Batterien sind im Lieferumfang enthalten Schlankes und modernes Design Komfortable Handhabung Rostfrei Material: Edelstahl / Silikon / Kunststoff Farbe: silber / schwarz Maße (HxØ): ca. 25 x 1,2 cm
Preis: 24.99 € | Versand*: 0.00 € -
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Preis: 9.95 € | Versand*: 8.00 €
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Wer kann Vollmacht erteilen?
Vollmacht kann grundsätzlich von einer Person an eine andere Person oder auch an eine Organisation erteilt werden. Dabei muss die bevollmächtigende Person (Vollmachtgeber) geschäftsfähig sein und die Vollmacht freiwillig und in Kenntnis der Folgen erteilen. Die bevollmächtigte Person (Vollmachtnehmer) kann dann im Namen des Vollmachtgebers handeln und Verträge abschließen. Es ist wichtig, dass die Vollmacht klar formuliert ist und die genauen Befugnisse der bevollmächtigten Person festlegt. In manchen Fällen ist es auch möglich, eine Vollmacht durch einen Notar beurkunden zu lassen, um ihre Gültigkeit zu sichern.
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Kann Bevollmächtigter Vollmacht widerrufen?
Ja, ein Bevollmächtigter kann die ihm erteilte Vollmacht grundsätzlich widerrufen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Bevollmächtigte feststellt, dass er die Vollmacht nicht mehr benötigt oder wenn sich die Umstände geändert haben. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Widerruf der Vollmacht schriftlich erfolgen sollte, um Missverständnisse zu vermeiden. Zudem sollte der Widerruf dem Vollmachtgeber unverzüglich mitgeteilt werden, damit dieser informiert ist und entsprechend handeln kann. Es empfiehlt sich, den Widerruf der Vollmacht auch gegenüber Dritten zu erklären, die von der Vollmacht Kenntnis haben könnten.
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Wie erlischt eine Vollmacht?
Eine Vollmacht erlischt in der Regel durch verschiedene Umstände. Zum einen kann die Vollmacht durch den Tod des Vollmachtgebers oder des Bevollmächtigten erlöschen. Auch eine ausdrückliche Widerrufserklärung des Vollmachtgebers kann dazu führen, dass die Vollmacht erlischt. Des Weiteren kann die Vollmacht durch Zeitablauf oder durch Erfüllung des erteilten Auftrags enden. Es ist wichtig, dass alle Beteiligten über das Erlöschen der Vollmacht informiert werden, um Missverständnisse zu vermeiden.
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Wer bekommt die Vollmacht?
Die Frage "Wer bekommt die Vollmacht?" bezieht sich darauf, wer autorisiert ist, im Namen einer anderen Person oder Organisation Entscheidungen zu treffen oder Handlungen auszuführen. Dies kann in verschiedenen Kontexten auftreten, wie zum Beispiel bei rechtlichen Angelegenheiten, Finanztransaktionen oder medizinischen Entscheidungen. Die Vollmacht wird in der Regel durch eine formelle Vereinbarung oder Dokumentation festgelegt, in der die genauen Befugnisse und Einschränkungen des Bevollmächtigten festgelegt sind. Es ist wichtig, dass die Vollmacht klar definiert ist und nur an vertrauenswürdige Personen oder Organisationen vergeben wird, um Missbrauch oder Fehlverhalten zu vermeiden. Letztendlich liegt es an der Person oder Organisation, die die Vollmacht vergibt, sorgfältig zu prüfen, wem sie diese Verantwortung überträgt.
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Instrumenten Träger, A-Säule, dreifach, runde Auflageform, schwarz
Aufbaukonsolen aus schwarzem Kunststoff für die Aufnahme von drei Zusatzinstrumenten. Für A-Säule (nur für Linkslenker-Fahrzeuge). schwarze Oberfläche für 3 Instrumente à 52mm, 2 Zoll A-Säule links Anwendungsbeispiel, Lieferung ohne Instrumente
Preis: 12.95 € | Versand*: 8.00 €
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Wann erlischt die Vollmacht?
Die Vollmacht erlischt in der Regel, wenn der Vollmachtgeber sie widerruft oder wenn der Bevollmächtigte sie zurückgibt. Sie kann auch durch den Tod des Vollmachtgebers oder des Bevollmächtigten erlöschen. Des Weiteren kann die Vollmacht auch durch Zeitablauf oder durch Erreichen des vereinbarten Zwecks enden. Es ist wichtig, dass alle Parteien über das Erlöschen der Vollmacht informiert sind, um Missverständnisse zu vermeiden.
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Wann endet eine Vollmacht?
Eine Vollmacht endet in der Regel, wenn der Vollmachtgeber sie widerruft oder wenn der Vollmachtnehmer sie zurückgibt. Sie kann auch automatisch enden, wenn der Zweck, für den sie erteilt wurde, erreicht ist oder wenn eine bestimmte Zeitdauer abgelaufen ist. Es ist wichtig, dass der Vollmachtnehmer die Vollmacht nicht mehr nutzt, sobald sie endet, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Es ist ratsam, die genauen Bedingungen für das Ende einer Vollmacht im Vollmachtsdokument festzuhalten, um Missverständnisse zu vermeiden.
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Ist Vollmacht ein Vertrag?
Ist Vollmacht ein Vertrag? Eine Vollmacht ist keine eigenständige Form eines Vertrags, sondern vielmehr ein Instrument, das es einer Person ermöglicht, im Namen einer anderen Person rechtliche Handlungen vorzunehmen. Es handelt sich also um eine Bevollmächtigung, die auf einem bestehenden Vertragsverhältnis basiert. Die Vollmacht regelt die Befugnisse und Pflichten der bevollmächtigten Person, während ein Vertrag die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien festlegt. Insofern kann man sagen, dass eine Vollmacht zwar im Zusammenhang mit einem Vertrag steht, aber an sich kein eigenständiger Vertrag ist.
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Wie unterschreiben bei Vollmacht?
Bei einer Vollmacht unterschreibt die bevollmächtigte Person im Namen des Vollmachtgebers. Dies geschieht in der Regel mit dem Zusatz "in Vertretung" oder "p.p." (per procura). Es ist wichtig, dass die bevollmächtigte Person deutlich macht, dass sie im Auftrag des Vollmachtgebers handelt. Die Unterschrift sollte klar lesbar sein und den Namen der bevollmächtigten Person enthalten. Es ist auch ratsam, die Vollmacht selbst zu unterschreiben, um ihre Gültigkeit zu bestätigen.
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